
Sie sind als Kardiologen am Telemonitoring und speziell am Aufbau von Telemedizinischen Zentren interessiert?
ProCarement unterstützt Sie beim Aufbau eines telemedizinischen Zentrums. Beim Telemonitoring können ortsunabhängig Patient:innen durch modernstes digital datengestütztes Management effizient versorgt werden.
Durch die laufende Überwachung der Vitalwerte im CareCenter werden chronisch Erkrankte mit Herzinsuffizienz begleitet. Die Therapie der behandelnden Ärzt:innen wird durch das Telemonitoring nicht ersetzt, sondern flankierend ergänzt. Dabei erfolgt eine klar definierte Zusammenarbeit zwischen einer primär behandelnden Ärzt:in (PBA) und dem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ).
Ihre Rolle als Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
Das telemedizinische Zentrum (TMZ) übernimmt für die primär behandelnden Arzt (PBA) die Durchführung des Telemonitoring mit den Kernaufgaben:
- Datenerfassung, Analyse, Sichtung der Messwerte der eingeschriebenen Patienten
- Benachrichtigung sowie Abstimmung mit PBA
Sichtung der Warnmeldungen bzgl. Handlungsbedarfs spätestens am nächsten Werktag, (optional auch am Wochenende/ Feiertagen als intensiviertes Telemonitoring)
- Kontaktaufnahme zum PBA mit gemeinsamen Entscheidungen für notwendige Therapieanpassungen
- Überprüfung nach 3 und 12 Monaten, ob die Behandlungssituation weiterhin die Voraussetzungen für Telemonitoring erfüllt
ProCarement unterstützt Sie als Dienstleister in dieser Rolle mit:
- Ausstattung der eingeschriebenen Patienten mit dem notwendigen Geräte-Set für tägliche Messung und Erfassung der definierten Vitalparameter
- Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur digitalen Datenübertragung und aufbereitete Darstellung aller Daten im ProPortal
- Sichtung der eingehenden Alarme, verbunden mit der Verifizierung auffälliger Messwerte
- Kontaktaufnahme zu Patienten mit auffälligen Werten (Verifizierung durch Nachmessaufforderungen)
- Versenden des täglichen Verlaufsberichtes für Patienten mit auffälligen Messwerten
Voraussetzungen für den Aufbau eines TMZ
Die Funktion des TMZ können nach dem G-BA-Beschluss alle nach § 95 SGB zugelassenen Ärzt:innen, zugelassene medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Ärzt:innen oder ermächtigte Einrichtungen übernehmen. Weitere Voraussetzungen sind:
- Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung gemäß QSV zur Rhythmusimplantat-Kontrolle (§ 135 Abs 2 SGB V)
- Zulassung als Fachärzt:innen für Innere Medizin und Kardiologie (für Abrechnung mit gesetzlicher Krankenversicherung)
Patientenvoraussetzungen
Der PBA kann für das Telemonitoring Herzinsuffizienz alle Patienten einschreiben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Herzinsuffizienz nach NYHA-II oder NYHA-III
- Ejektionsfraktion < 40%
- stationäre Behandlung wegen kardialer Dekompensation im zurückliegenden Jahr oder Träger:in eines implantierten kardialen Aggregates (ICD-, CRT-P oder CRT-D-Schrittmacher)
- Leitliniengerechte Behandlung der Herzinsuffizienz
- Keine Gefährdung/Verhinderung der Übertragung der Monitoringdaten
- Gewährleistung des Selbstmanagement der Patient:innen (Kenntnis der deutschen Sprache, Besitz eines Smartphones)
- Diese Voraussetzungen müssen 3 und 12 Monate nach Start des Telemonitorings geprüft werden
Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vom 17. Dezember 2020
Sie erfüllen die Voraussetzungen und möchten ein Telemedizinisches Zentrum gründen?
Dann unterstützt ProCarement Sie gerne bei allen weiteren Maßnahmen.