PBA
Telemonitoring als primär behandelnde Ärzt*innen
Ihr Einstieg in das Telemonitoring als PBA
Telemonitoring mit ProCarement
Telemedizinisches Zentrum
Ihr Einstieg ins Telemonitoring als Ärztin oder Arzt (PBA)
Sie möchten Ihre Patient*innen als primär behandelnde Ärztin oder Arzt (PBA) im Rahmen des Telemonitoring optimal betreuen? Für diesen Service werden Sie auch auch entsprechend vergütet!
ProCarement bietet Ihnen Telemonitoring für mehr Sicherheit und Lebensqualität Ihrer Patient*innen. Ihre Patient*innen können damit zeit- und ortsunabhängig effizient versorgt werden.
Durch die laufende Überwachung der Vitalwerte im CareCenter werden chronisch Erkrankte mit Herzinsuffizienz begleitet. Die Therapie durch Sie als behandelnde Ärztin oder Arzt wird durch das Telemonitoring nicht ersetzt, sondern flankierend ergänzt. Dabei erfolgt eine klar definierte Zusammenarbeit zwischen dem primär behandelnden Arzt (PBA) und dem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ).
Ihre Vorteile
Ihr Aufgaben als PBA
Sie sind weiterhin für die Therapie Ihrer Patient*innen verantwortlich.
- Leitliniengerechte Versorgung
- Verantwortung für alle Behandlungsmaßnahmen aus dem Telemonitoring
- Bei Warnmeldungen vom TMZ: Bestätigung innerhalb von 48h, optional: Datensichtung auch am Wochenende/ Feiertagen durch PBA
- Information an TMZ zu allen veranlassten Maßnahmen
- Vorübergehende Vertretung des TMZ
- Gemeinsame Entscheidungen zwischen PBA und TMZ
- Überprüfung nach 3 und 12 Monate, ob Änderung der Behandlungssituation und Voraussetzungen für Telemonitoring weiterhin erfüllt sind
- Gemeinsame Übernahme von TMZ und PBA-Funktionen, wenn Patient*in bereits in Behandlung von PBA (und Voraussetzungen für TMZ erfüllt sind)
- Umsetzung aller Therapiemaßnahmen
- Abstimmung mit dem Telemedizinzentrum
- Leitliniengerechte Versorgung
Das benötigen Sie
Ihre Voraussetzungen
Für die interdisziplinäre Zusammenarbeit entwickelt.
- Funktion des PBA durch alle Vertragsärzt*innen möglich (auch Hausärzt*:in, Kinderärzt*in, Internisten ohne Schwerpunkt, Internisten mit Schwerpunkt)
- Verantwortlichkeit für die Indikationsstellung zur Überwachung von Patient*innen im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz
Unterstützung für Ihre Arztpraxis
In enger Zusammenarbeit mit dem TMZ
Das Telemedizinzentrum übernimmt für Sie alle wichtigen Kernaufgaben.
- Datenerfassung, Analyse und Sichtung der Messwerte Ihrer Patient*innen
- Sichtung von Warnmeldungen (mit Handlungsbedarf) mit Benachrichtigung und Abstimmung des PBAs
- Kontaktaufnahme zum Patient*innen bei auffälligen Messwerten
- Kontaktaufnahme zu Ihnen als Ärzt*in bei notwendigen Therapieanpassungen
Abrechnungsmöglichkeiten
Abrechnungsprozess zwischen den Beteiligten im Telemonitoring
Details zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse
Ihr Nutzen für Ihre Arztpraxis
Dank fortlaufender Betreuung und Erfassung des Gesundheitszustandes kann die Patientensicherheit erhöht werden.
Die Krankheitskompetenz und Therapietreue Ihrer Patient*innen kann gestärkt werden und zu einer erhöhten Adhärenz führen.
Die Effizienz Ihres Praxisteams kann gesteigert und die Verantwortung verteilt werden. Ihre Patient*innen profitieren von mehr Betreuung, Sicherheit und Lebensqualität.
Häufige Fragen
FAQs (PBA)
Die Übernahme der Funktion des PBA kann von alle Vertragsärzt*innen (auch Hausärzt*:innen, Kinderärzt*innen, Internisten ohne Schwerpunkt, Internisten mit Schwerpunkt) übernommen werden.
Dabei haben Sie als PBA die Verantwortlichkeit für die Indikationsstellung zur Überwachung einer Patient*in im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz.
Die Patient*innen profitieren nicht nur von der laufenden Betreuung durch das TMZ, sondern werden auch im Umgang mit Ihrer Erkrankung sensibilisiert. Gesundheitsverschlechterungen können schneller erkannt und an Sie als PBA weitergegeben werden. So können Sie die Therapie schnellstmöglich anpassen und vermeiden stationäre Dekompensationen.
Dadurch, dass das TMZ als Primärkontakt zu den Patient*innen fungiert, können alltägliche Fragen bereits vorher geklärt werden. Dies führt dazu, dass Sie bei den Besuchen der Patient*innen in Ihrer Praxis mehr Zeit für wesentliche Dinge, wie Therapieanpassungen haben. Außerdem haben Sie jederzeit die Gesundheitsdaten Ihrer Patient*innen über das ProPortal zur Verfügung und können darauf zugreifen.
Es können folgende GOP abgerechnet werden:
– Indikationsstellung inklusive Aufklärung: 3325, 4325, 13578
– Zusatzpauschale für die Betreuung: 3326, 4326, 13579
Es gibt eine deutschlandweite Empfehlung der GOÄ. Es müsste jedoch individuell mit den jeweiligen privaten Krankenkassen abgeklärt werden, in welcher Höhe abgerechnet werden kann.
Die Daten sind DSGVO-konform geschützt und auf einem Rechner in Deutschland sicher zwischengespeichert. Alle Patientendaten werden dabei völlig vertraulich behandelt und sind nur im CareCenter für das medizinische Fachpersonal und die freigegebenen Ärzt*innen sichtbar. Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Nein, absolut nicht. Die einzige technische Voraussetzung ist, dass die Patient*innen ein Smartphone besitzen und die Grundtechniken beherrschen (Entsperren, E-Mails öffnen, Passwort ändern). Sollte es technische Probleme geben oder Funktionen unklar sein, hilft das CareCenter weiter. Außerdem gibt es auf unserer Website Tutorials, an denen man sich orientieren kann.
Ja, nach den aktuellen Leitlinien der Herzinsuffizienz und der arteriellen Hypertonie gemäß den Nationalen Versorgungsleitlinien.
Es gibt 300 verschiedene „Gut zu wissen“- Nachrichten, die nach einem vorgegebenen Algorithmus alle 2-3 Tage versendet werden. Diese orientieren sich an den Nationalen Versorgungsleitlinien für Herzinsuffizienz.
Der Code ist 3 Monate gültig, danach muss die Indikation der Patient*innen erneut geprüft werden. Sind Sie als Ärzt*in der Meinung, dass der Patient die Voraussetzungen noch erfüllt, reicht eine kurze Dokumentation im ProPortal. Im Anschluss erhalten die Patient*innen einen neuen Freischaltcode durch das ProCarement CareCenter.
Die Patient*innen haben jederzeit Zugriff auf ihren medizinischen Bericht und können ihn jederzeit herunterladen. Wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt durch die Patient*innen in der App freigeschalten wurde, kann er den medizinischen Bericht auch einsehen. Das TMZ kann jederzeit medizinische Berichte einsehen und anfordern.