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Sie sind als Allgemeinarzt am Telemonitoring interessiert?

ProCarement bietet Ihnen Telemonitoring für mehr Sicherheit und Lebensqualität Ihrer Patienten. Beim Telemonitoring können ortsunabhängig Patient:innen durch modernstes digital datengestütztes Management effizient versorgt werden.

Durch die laufende Überwachung der Vitalwerte im CareCenter werden chronisch Erkrankte mit Herzinsuffizienz begleitet. Die Therapie der behandelnden Ärzt:innen wird durch das Telemonitoring nicht ersetzt, sondern flankierend ergänzt. Dabei erfolgt eine klar definierte Zusammenarbeit zwischen einer primär behandelnden Ärzt:in (PBA) und dem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ). Das telemedizinische Zentrum (TMZ) übernimmt für Sie als der primär behandelnde Arzt (PBA) die Durchführung des Telemonitoring mit den Kernaufgaben:

  • Datenerfassung, Analyse und Sichtung der Messwerte Ihrer Patienten
  • Sichtung von Warnmeldungen (mit Handlungsbedarf) mit Benachrichtigung und Abstimmung des PBAs
  • Kontaktaufnahme zum Patienten bei auffälligen Messwerten
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Ihre Rolle als primär behandelnder Arzt (PBA)

  • Als primär behandelnder Arzt im Telemonitoring setzen Sie die leitliniengerechte Versorgung Ihrer Patienten mit Herzinsuffizienz um
  • Sie behalten die Verantwortung für alle Behandlungsmaßnahmen – auch aus dem Telemonitoring
  • Bei Warnmeldungen vom TMZ bestätigen Sie den Erhalt und leiten Behandlungsmaßnahmen ein
  • Sie informieren das TMZ zu allen veranlassten Maßnahmen
  • Vorübergehende Vertretung des TMZ

Ihre Rolle als primär behandelnder Arzt (PBA)

Für das Telemonitoring können Sie als PBA mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM abrechnen für

  • Indikationsstellung und Aufklärung Telemonitoring und
  • Zusatzpauschale für die Betreuung im Telemonitoring

Diese Leistungen werden extrabudgetär und damit zu festen Preisen honoriert.

Voraussetzungen für Einsatz als PBA im Telemonitoring

  • die Funktion des PBA ist durch alle Vertragsärzt:innen möglich (auch Hausärzt:in, Kinderärzt:in, Internisten ohne Schwerpunkt, Internisten mit Schwerpunkt)
  • Verantwortlichkeit für die Indikationsstellung zur Überwachung einer Patient:in im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz

Patientenvoraussetzungen

Sie können für das Telemonitoring Herzinsuffizienz alle Patienten einschreiben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Herzinsuffizienz nach NYHA-II oder NYHA-III
  • Ejektionsfraktion < 40%
  • stationäre Behandlung wegen kardialer Dekompensation im zurückliegenden Jahr oder Träger:in eines implantierten kardialen Aggregates (ICD-, CRT-P oder CRT-D-Schrittmacher)
  • Leitliniengerechte Behandlung der Herzinsuffizienz
  • Keine Gefährdung/Verhinderung der Übertragung der Monitoringdaten
  • Gewährleistung des Selbstmanagement der Patient:innen (Kenntnis der deutschen Sprache, Besitz eines Smartphones)
  • Diese Voraussetzungen müssen 3 und 12 Monate nach Start des Telemonitorings geprüft werden

Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vom 17. Dezember 2020

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