
Sie sind als Allgemeinarzt am Telemonitoring interessiert?
ProCarement bietet Ihnen Telemonitoring für mehr Sicherheit und Lebensqualität Ihrer Patienten. Beim Telemonitoring können ortsunabhängig Patient:innen durch modernstes digital datengestütztes Management effizient versorgt werden.
Durch die laufende Überwachung der Vitalwerte im CareCenter werden chronisch Erkrankte mit Herzinsuffizienz begleitet. Die Therapie der behandelnden Ärzt:innen wird durch das Telemonitoring nicht ersetzt, sondern flankierend ergänzt. Dabei erfolgt eine klar definierte Zusammenarbeit zwischen einer primär behandelnden Ärzt:in (PBA) und dem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ). Das telemedizinische Zentrum (TMZ) übernimmt für Sie als der primär behandelnde Arzt (PBA) die Durchführung des Telemonitoring mit den Kernaufgaben:
- Datenerfassung, Analyse und Sichtung der Messwerte Ihrer Patienten
- Sichtung von Warnmeldungen (mit Handlungsbedarf) mit Benachrichtigung und Abstimmung des PBAs
- Kontaktaufnahme zum Patienten bei auffälligen Messwerten
Ihre Rolle als primär behandelnder Arzt (PBA)
- Als primär behandelnder Arzt im Telemonitoring setzen Sie die leitliniengerechte Versorgung Ihrer Patienten mit Herzinsuffizienz um
- Sie behalten die Verantwortung für alle Behandlungsmaßnahmen – auch aus dem Telemonitoring
- Bei Warnmeldungen vom TMZ bestätigen Sie den Erhalt und leiten Behandlungsmaßnahmen ein
- Sie informieren das TMZ zu allen veranlassten Maßnahmen
- Vorübergehende Vertretung des TMZ
Ihre Rolle als primär behandelnder Arzt (PBA)
Für das Telemonitoring können Sie als PBA mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM abrechnen für
- Indikationsstellung und Aufklärung Telemonitoring und
- Zusatzpauschale für die Betreuung im Telemonitoring
Diese Leistungen werden extrabudgetär und damit zu festen Preisen honoriert.
Voraussetzungen für Einsatz als PBA im Telemonitoring
- die Funktion des PBA ist durch alle Vertragsärzt:innen möglich (auch Hausärzt:in, Kinderärzt:in, Internisten ohne Schwerpunkt, Internisten mit Schwerpunkt)
- Verantwortlichkeit für die Indikationsstellung zur Überwachung einer Patient:in im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz
Patientenvoraussetzungen
Sie können für das Telemonitoring Herzinsuffizienz alle Patienten einschreiben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Herzinsuffizienz nach NYHA-II oder NYHA-III
- Ejektionsfraktion < 40%
- stationäre Behandlung wegen kardialer Dekompensation im zurückliegenden Jahr oder Träger:in eines implantierten kardialen Aggregates (ICD-, CRT-P oder CRT-D-Schrittmacher)
- Leitliniengerechte Behandlung der Herzinsuffizienz
- Keine Gefährdung/Verhinderung der Übertragung der Monitoringdaten
- Gewährleistung des Selbstmanagement der Patient:innen (Kenntnis der deutschen Sprache, Besitz eines Smartphones)
- Diese Voraussetzungen müssen 3 und 12 Monate nach Start des Telemonitorings geprüft werden
Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vom 17. Dezember 2020
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